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Abfall

Informieren Sie sich über die Entsorgungs-Standorte und -Termine.

Abfallentsorgung

Die Gemeinde ist gemäss kantonalem Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Haushaltkehricht wird im Dorf jeden Montag ab…
Die Gemeinde ist gemäss kantonalem Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig.

Haushaltkehricht wird im Dorf jeden Montag ab 8.00 Uhr, auf den Höfen jeweils am Montag in den ungeraden Wochen, eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in IGKSG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Entweder die Säcke einzeln bereitstellen oder in die mit "Haushaltkehricht" bezeichneten Container werfen. 

Gewerbekehricht wird nur von Containern mit Gebührenplomben entleert. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Gewerbe-Kehrichtgebühr.

Fehlbaren müssen wir neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Allenfalls kann von der Gemeinde auch eine Busse bis zum Betrag von Fr. 500.-- ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter.

Die IGKSG-Gebührensäcke sind bei den üblichen Verkaufsstellen der Region erhältlich. Aktuelle Preise:
  •  17 l-Sack  Fr. 0.87, Rolle à 10 Stk. Fr.   8.70
  •  35 l-Sack  Fr. 1.65, Rolle à 10 Stk. Fr. 16.50 
  •  60 l-Sack  Fr. 2.48, Rolle à   5 Stk. Fr. 12.40
  • 110 l-Sack Fr. 3.86, Rolle à   5 Stk. Fr. 19.30

Die aktuellen Sperrgut-/Gewerbekehrichtgebühren betragen:
  • Sperrgutmarke pro 5 kg Fr. 2.00
  • Containerplombe Gewerbe Fr. 35.00

Die aktuellen Grundgebühren betragen:
  • Grundgebühr Haushalt: Fr. 90.00
  • Grundgebühr Gewerbe: Fr. 90.00
  • Grundgebühr Landwirtschaft: Fr. 90.00

Das Grüngut wird von ca. Anfang März bis Ende November jeweils am Dienstag in den ungeraden Wochen abgeführt. Über den Winter wird je nach Witterung 1x monatlich eine Abfuhr angeboten. Die Grüngutplombe für 140 l kostet Fr. 5.00.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Entsorgungs-Sammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die entsprechenden Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen sowie natürlich auf unserer Website im Menu "Verwaltung -> Abfall".

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt …

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Gebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.

Abwassergebühren

 

Grundgebühr je Haushalt/Gewerbe Fr. 220.00
Abwasssergebühr je m3 Fr.     3.40
Abwasssergebühr mit Regenwassernutzung Fr.     3.75
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Abwasseranschlussgebühr 1,5 % der GVZ-Summe
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Ansätze zuzüglich MWST

 

Die Wassergebühren finden Sie unter der Dienstleistung „Wasserversorgung“.

 

Gebietseinteilung Liegenschaftsentwässerung

Gemäss Art. 11 (SEVO) Pflicht zum Unterhalt und zur Anpassung privater Abwasseranlagen, haben die Eigentümer der privaten Abwasseranlagen dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand sind. In den Grundwasserschutzzonen sind die Bestimmung des Schutzzonenreglements zu beachten. 

Gemäss Art. 13 (SEVO) für Kontrollen und Bewilligungen sorgt der Gemeinderat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht für die periodische Kontrolle (siehe aktuellen Gebietseinteilungsplan) der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen und für die Behebung von Missständen. Die Kosten für die Zustandserhebungen der öffentlichen Abwasseranlagen und der Grundstücksanschlussleitungen (GAL) sowie der Grundleitung bis Hauskante werden durch die Abwassergebühren finanziert.