Steuern: Einzahlungsscheine bestellen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanz- und Steuerabteilung | 044 866 26 01 | Kontaktformular |
Bemerkung
Bitte beachten Sie jedoch, dass defintiv veranlagte Steuern grundsätzlich innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen sind.
Ein Ratengesuch für defintive Steuern ist separat an das Steueramt zu richten und muss bewilligt werden.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.