Steuern: Fristerstreckung Steuererklärung
Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des laufenden Steuerjahres. Briefliche Gesuche sind ebenfalls zulässig, werden im Normalfall aber nicht rückbestätigt. Dies ist nur beim Online-Formular möglich, falls die E-Mail-Adresse angegeben wird.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanz- und Steuerabteilung | 044 866 26 01 | Kontaktformular |
Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.