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Prämienverbilligung Krankenkasse (SVA)

Prämienverbilligungen für die Krankenkasse

Die Prämienverbilligungen werden direkt durch die SVA Zürich bearbeitet. Falls Sie für das laufende Jahr trotz vermeintlichem Anspruch keine Prämienverbilligung erhalten haben, können bis spätestens Ende März des Folgejahres noch nachträglich Prämienverbilligungsgesuche bei der SVA Zürich beantragt werden.

Weitere Infos erhalten Sie direkt auf der Website der SVA Zürich:

Prämienverbilligung SVA Zürich

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