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Beglaubigungen

Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann/Stadtammann oder Notar vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:

  • Unterschriften/Handzeichen
    Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen
  • Kopien
    Originale sind vorzulegen
  • Protokollauszügen
    Originale sind vorzulegen
  • der Sicherung eines Datums

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

 

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