Adress- und Personenauskünfte
Möchten Sie die Adresse einer alten Schulkollegin oder eines alten Schulkollegen wissen?
Gemäss Datenschutzgesetz vom 1. Januar 1995 dürfen Adress- und Personenauskünfte nur auf schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet werden:
Adressauskunft, ohne Interessennachweis, Fr. 15.00
(beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Datum Zu- und Wegzug)
Personenauskunft, nur mit Interessennachweis*, Fr. 30.00
(beinhaltet zusätzlich Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort)
Telefonische Auskünfte werden keine abgegeben!
* z.B. mittels Rechnungskopie, Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 26 00 | Kontaktformular |