Bei ausländischen Renten verlangt die ausrichtende Behörde oft eine Bescheinigung, dass die rentenbeziehende Person noch lebt. Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne in Form eines Lebensattestes aus. Aus "Beweisgründen" ist es allerdings erforderlich, dass Sie selbst bei uns am Schalter vorsprechen und einen Ausweis vorweisen.
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