Wahl neuer Mitglieder Wahlbüro
Wahl zweier Mitglieder des Wahlbüros per 1. Januar 2025
Gemäss Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung Oberembrach wählt der Gemeinderat die Mitglieder des Wahlbüros.
Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich, auch parteiungebundene, welche sich für die Mitarbeit im Wahlbüro zur Verfügung stellen möchten, können ihr Interesse bis Freitag, 28. Juni 2024 schriftlich per Mail an gemeinde@oberembrach.ch bekannt geben.
Auskunft zu den Aufgaben erteilt Ihnen Gemeindeschreiber Frank Meyenberg.
Gemeinderat Oberembrach