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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.

Kontakt

Frank Meyenberg, Gemeindeschreiber
gemeindeschreiber@oberembrach.ch

Ort

Schulhaus Zweigärten
Embracherstrasse 11
8425 Oberembrach

Aufgaben

Gemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt, nämlich:

Im Juni: Zur Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres

Im November: Zur Abnahme des Voranschlags und zur Festsetzung des Steuerfusses für das Folgejahr

Aufgaben nach Bedarf:
Bewilligung von Krediten
Erlasse und Änderung von Verordnungen
Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
Beschluss über Grundstückgeschäfte
Beschluss über Einbürgerungsgesuche
Behandlung von Anfragen und Initiativen

Voraussetzungen

Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.



 

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung