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Steuern: Stundungsgesuch

Hier können Sie für definitv veranlagte Steuern ein Stundungs- bzw. Ratenzahlungsgesuch stellen.

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Hier können Sie für definitiv veranlagte Steuern ein Stundungs- bzw. Ratengesuch stellen.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Schulden innert eines Jahres abgetragen werden müssen und Ihnen Schuldzinsen auflaufen können.

Verfahren

Nach absenden des Gesuches erhalten Sie innert einiger Tage Bescheid. Falls dem Gesuch entsprochen werden kann, erhalten Sie zudem die benötigten Einzahlungsscheine.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.