Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben ein Näherbaurecht benötigen, füllen Sie die Zustimmung aus, lassen Sie diese von den betroffenen Nachbarn, Grundstücksbesitzern unterschreiben. Ebenfalls durch den/die betroffenen Nachbarn zu unterzeichnen ist 1 kompletter Plansatz.
Das Näherbaurecht sowie ein unterschriebenen Plansatz reichen Sie zusammen mit Ihrem Baugesuch in entsprechender Anzahl bei der Gemeindeverwaltung, zuhanden des Bauamtes ein.
Benötigte Baugesuchs-Exemplare - Anzeigeverfahren 3-fach
- ordentliches Verfahren mind. 4-fach und je nach tangierte kantonale Abteilung (Gewässer, Landwirtschaft, Strassen etc.) ein weiteres Exemplar