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Steuern: Fristerstreckung Steuererklärung

Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch i n n e r h a l b der A b g a b e f r i s t das Online-Gesuch um Fristerstreckung an das Gemeindesteueramt. Verfallene und bereits gemahnte Fristen können nicht mehr erstreckt werden!

Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des laufenden Steuerjahres. Briefliche Gesuche sind ebenfalls zulässig, werden im Normalfall aber nicht rückbestätigt. Dies ist nur beim Online-Formular möglich, falls die E-Mail-Adresse angegeben wird.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie untenstehendes Formular vollständig v o r A b l a u f A b g a b e t e r m i n aus, da sonst die Frist nicht mehr erstreckt werden kann. Beachten Sie dabei, dass Fristerstreckungen grundsätzlich nur bis längstens 30. November des Steuerjahres gewährt werden können.

Verfahren

Das Fristerstreckungsgesuch wird durch das Steueramt geprüft. Sie erhalten nach Erledigung eine E-Mail-Bestätigung zugestellt, falls Sie Ihre Mail-Adresse eingetragen haben.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.