Bau: Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen
Viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen können ab dem 1. Januar 2023 im Meldeverfahren erstellt werden.
Verwenden Sie für Ihre Meldung das entsprechende elektronische Meldeformular. Klicken Sie dazu auf den externen Link weiter unten (nach dem Begriff "Aktionen".)
Die Meldepflicht ändert nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Bewilligungsverfahren angeordnet werden.
Wichtig zu wissen
Bewilligungspflichtig bleiben sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
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Bauabteilung | 044 866 26 03 | Kontaktformular |
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