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Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Organisation und Finanzierung von familienergänzender, vorschulischer Kinderbetreuung ist grundsätzlich Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Der Besuch einer familienergänzenden Einrichtung soll bei Bedarf allen Kindern - unabhängig von der finanziellen Situation der Familie - möglich sein.

Die Gemeinde regelt den Anspruch solcher Beiträge im Gemeindebeitragsreglement für familienergänzende Kinderbetreuung und bezahlt an Anspruchsberechtige Beiträge an die Kinderbetreuungskosten (Tagesfamilien, Horte und Kitas). 

Der Antrag auf familienergänzende Kinderbetreuung kann bei der Sozialabteilung bezogen oder hier direkt ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch vollständig eingereicht wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel. 044 866 26 00.

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