Prämienverbilligung Krankenkasse (SVA)
Prämienverbilligungen für die Krankenkasse
Die Prämienverbilligungen werden direkt durch die SVA Zürich bearbeitet. Falls Sie für das laufende Jahr trotz vermeintlichem Anspruch keine Prämienverbilligung erhalten haben, können bis spätestens Ende März des Folgejahres noch nachträglich Prämienverbilligungsgesuche bei der SVA Zürich beantragt werden.
Weitere Infos erhalten Sie direkt auf der Website der SVA Zürich:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanz- und Steuerabteilung | 044 866 26 01 | Kontaktformular |