Führerausweis
Möchten Sie die Auto- bzw. Motorradprüfung ablegen? Das Gesuchsformular erhalten Sie bei uns am Schalter oder kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Das ausgefüllte Antragsformular inkl. Sehtest-Bestätigung des Augenarztes oder Optikers werden wir zuhanden des kantonalen Strassenverkehrsamtes weiterleiten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: www.stva.zh.ch, Tel.-Nr. Winterthur 058 811 20 00, Zürich-Albisgüetli 058 811 30 00, Regensdorf 058 811 50 00
Umschreibung von ausländischen Führerausweisen
Motorfahrzeugführer/innen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während 12 Monaten Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Das Gesuchsformular erhalten Sie bei uns am Schalter oder kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Das ausgefüllte Antragsformular inkl. Sehtest-Bestätigung des Augenarztes oder Optikers werden wir zuhanden des kantonalen Strassenverkehrsamtes weiterleiten.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 26 00 | Kontaktformular |