Umzug (An-/Abmeldung/Umzug innerhalb Gemeinde)
Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein (Original)
- Pass oder Identitätskarte vorweisen
- falls verheiratet: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Heiratsurkunde (Kopie)
- falls minderjährige Kinder und nicht im Familienausweis aufgeführt: Geburtsschein (Kopie)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag (Kopie)
- Versicherungsausweis der Krankenkasse, bitte für alle Familienmitglieder
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis (Vorder- und Rückseite)
- falls verheiratet: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Heiratsurkunde (Kopie)
- falls minderjährige Kinder: Geburtsschein (Kopie)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag (Kopie)
- Versicherungsausweis der Krankenkasse, bitte für alle Familienmitglieder
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.00
Bitte beachten Sie, dass für ausländische Staatsangehörige weitere Gebühren für den Ausweis anfallen.
Sie können Ihre Anmeldung persönlich bei uns am Schalter vornehmen oder direkt über den Online-Dienst "eUmzug" einfach von zu Hause aus erledigen.
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online in der Gemeinde anmelden.
Nach erfolgreicher Mutation im System erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Bei einem Online-Zuzug in die Gemeinde Oberembrach haben Sie die Möglichkeit, unsere "Neuzuzüger-Mappe" mit interessanten Infos über die Gemeinde per Post zu erhalten. Melden Sie sich bei gemeinde@oberembrach.ch
Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldegebühr ist gratis.
Sie können Ihre Abmeldung persönlich bei uns am Schalter vornehmen oder direkt über den Online-Dienst "eUmzug" einfach von zu Hause aus erledigen.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Hat Ihre Adresse innerhalb der Gemeinde Oberembrach geändert? So können Sie uns Ihre neue Anschrift melden.
Sie können Ihren Umzug persönlich bei uns am Schalter vornehmen oder direkt über den Online-Dienst "eUmzug" einfach von zu Hause aus erledigen.
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Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 26 00 | Kontaktformular |