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Hunderegistrierung

Sehr geehrte Hundehalterin
Sehr geehrter Hundehalter

Für jeden Hund ist eine Gebühr von Fr. 120.00 zu entrichten. Die HundehalterInnen erhalten jeweils anfangs Jahr die entsprechende Rechnung.

Meldepflicht an die Gemeinden
Wie bis anhin sind die Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden.

Neue Hundedatenbank AMICUS
Seit dem 1. Januar 2016 betreibt die Identitas AG die neue Hundedatenbank AMICUS. Die bisherigen Daten von ANIS wurden per 31. Dezember 2015 in AMICUS übernommen.

Wenn Sie bereits einen Hund haben, dann können Sie sich mit Ihren bisherigen Logindaten von ANIS bei AMICUS unter www.amicus.ch einloggen.

Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen einen Hund übernehmen? Dann melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung und lassen sich als HundehalterIn bei AMICUS registrieren. Ihre Personen-ID und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin von AMICUS zugestellt. Anschliessend können Sie sich unter www.amicus.ch einloggen.

Registrierung und Chippen
Erst nach dem Erhalt der Personen-ID können Sie ihren Hund chippen lassen. Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt und nehmen Sie unbedingt Ihre AMICUS-Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und macht eine Meldung an AMICUS.

Meldepflicht
Hundehalterinnen und Hundehalter sind wie bis anhin verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse bei AMICUS sowie bei der Gemeinde melden:

  • Übernahme oder Abgabe des Hundes
  • Namens- und Adressänderung des Hundehalters
  • Besitzerwechsel
  • Tod des Hundes


Weitere Informationen zur Hundehaltung
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche nach dem 31.12.2010 neu einen Hund übernommen haben, sind verpflichtet, von allen obligatorischen Kursen innerhalb eines Monates nach Absolvierung, bei der Gemeindeverwaltung eine Bestätigung einzureichen.

Wir bitten Sie, Ihr/e Hund/e an der Leine zu führen, insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden, allgemein an Strassen und auf Wegen, welche durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet führen.

Auf dem gesamten Schulhausareal und Schwimmbadgelände sind Hunde nicht gestattet.

Für die Beseitigung des Hundekots bitten wir Sie, die dafür vorgesehenen Robidog-Behälter zu benützen. So tragen wir Sorge zu unserer schönen Gemeinde.

Weiter Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten oder besuchen Sie die Internetseiten www.amicus.ch und www.veta.zh.ch.

Gerne geben wir Ihnen auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Auskunft zur Hundehaltung im Kanton Zürich.

- Hundebroschüre (unter Merkblätter und Downloads)

Preis

Fr. 120.- pro Hund

Zugehörige Objekte

Name
InformationenHundehalterAMICUS.pdf (PDF, 226.52 kB) Download 0 InformationenHundehalterAMICUS.pdf
FAQ Hunde.pdf (PDF, 158.83 kB) Download 1 FAQ Hunde.pdf