Grundstückgewinnsteuer
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundstückgewinnsteuern. Die Handänderungssteuer entfällt per 1. Januar 2005.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanz- und Steuerabteilung | 044 866 26 01 | Kontaktformular |