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Grundstückgewinnsteuer

Haben Sie eine Liegenschaft erworben oder erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft?

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundstückgewinnsteuern. Die Handänderungssteuer entfällt per 1. Januar 2005.

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