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Identitätskarte / Pass

Bestellung einer Identitätskarte
Die Identitätskarten (soweit nicht zusammen mit einem Pass bestellt), können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • alte Identitätskarte
  • neues Passbild / Fotomustertafel - Kriterien für die Annahme der Fotos
  • Geburtschein (bei Neugeborenen, für welche noch nie eine Identitätskarte beantragt wurde)
  • bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen
  • evtl. Schriftenempfangsschein

Die antragstellende Person hat persönlich mit dem allfälligen gesetzlichen Vertreter vorzusprechen.


Bestellung von Pass und Kombiangebot (Pass und Identitätskarte)
Der Reisepass und das Kombiangebot müssen direkt beim kantonalen Passbüro am Sihlquai 253 in Zürich beantragt werden.

Telefonische Terminvereinbarungen beim Passbüro sind über die Servicenummer: 043 259 73 73  möglich.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige).

Spezialfälle

  • Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre (Minderjährige)
    Begleitpersonen (z.B. Eltern, Verwandte) müssen sich mit ihrem (ausländischen) Pass oder ihrer Schweizer Identitätskarte oder Ihrem Schweizer Reiseausweis ausweisen. Ein Ausländerausweis (=Aufenthaltsbewilligung B, C, F und N) genügt nicht. Zudem verlangen wir den Nachweis, dass die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile vorliegt. Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils muss der Sorgerechtsnachweis mitgebracht werden (z.B. Gerichtsurteil mit Rechtskraftbescheinigung oder Todesschein, wenn ein Elternteil verstorben ist). Werden MInderjährige nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet, muss die schriftliche Zustimmung des anderen (nicht anwesenden) sorgeberechtigten Elternteils vorliegen. Erscheinen Minderjährige alleine, oder werden sie von einer Drittperson (z.B. Verwandter) begleitet, muss die schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile vorliegen.
  • Neu eingebürgerte Personen weisen sich bitte mit ihrem ausländischen Pass aus. Ein Ausländerausweis (= Aufenthaltsbewilligung B, C, F und N) genügt nicht.
  • Personen, die noch nie IDK od. Pass beantragt haben (z.B. Kleinkinder)
    Original Geburtsschein, Original Familienausweis (ehemals Familienbüchlein), oder Original Meldebestätigung mitbringen.
  • Wird die Eintragung des Allianznamens gewünscht Original Eheschein oder Original Familienausweis (ehemals Familienbüchlein) mitbringen.

Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber auf eigenen Wunsch ein digitales Foto auf USB-Stick mitgebracht werden, die den speziellen Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.

Reise in die USA: Was braucht es?
Spätestens 72 Stunden vor der Abreise beantragen Reisende übers Internet eine Berechtigung zur Reise im Rahmen des VWP.
ESTA Anmeldung und Informationen

Allgemeine Fragen zu den Ausweisen sind ersichtlich unter www.schweizerpass.ch.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Einwohnerdienst gerne zur Verfügung Tel. 044 866 26 00.

Zugehörige Objekte

Name
Bezug_IDK_Pass_Jul20.pdf (PDF, 295.65 kB) Download 0 Bezug_IDK_Pass_Jul20.pdf
MitzubringendeDokumente_Jul20.pdf (PDF, 82.93 kB) Download 1 MitzubringendeDokumente_Jul20.pdf
Zustimmung_Eltern_Jul20.pdf (PDF, 720.85 kB) Download 2 Zustimmung_Eltern_Jul20.pdf