Abmeldung persönlich am Schalter oder eUmzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Sie können Ihre Abmeldung persönlich bei uns am Schalter vornehmen oder direkt über den Online-Dienst "eUmzug" einfach von zu Hause aus erledigen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 866 26 00 | Kontaktformular |