Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
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Urne Öffnungszeiten
Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus, Eingangshalle
Voraussetzungen
Sie können von dem Moment an abstimmen, wo Sie die Stimmunterlagen erhalten. Dabei haben Sie drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
- Persönlich in der letzten Woche vor dem Abstimmungssontag am Schalter der Gemeindeverwaltung.
- Persönlich am Sonntagmorgen von 09.00 - 10.00 Uhr an der Urne in der Gemeindeverwaltung.
- Brieflich, indem Sie das Stimmkuvert per Post an die Gemeindeverwaltung zurück senden oder es bis spätestens Sonntagmorgen um 10.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Für die briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte genau die anschliessende detaillierte Anweisung.
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmzettelkuvert, kleben Sie dieses zu und legen Sie dieses Kuvert in das von der Gemeinde zugesandte grosse Antwortkuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn ebenfalls ins Antwortkuvert. Dabei muss im Fenster des Kuverts die Anschrift der Gemeindeverwaltung (Wahlbüro) erscheinen. Verschliessen Sie anschliessend auch das Antwortkuvert.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können das Kuvert aber noch bis Sonntagmorgen 10.00 in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtsausweise enthält
- die Stimmzettel nicht im kleinen Stimmzettelkuvert verschlossen sind